Bundesrat passt Verordnung über Mineralölpflichtlager an

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Der Bundesrat beschloss am 3. April 2019 eine Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Bern, 03.04.2019 - Der Bundesrat hat am 3. April 2019 eine Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung beschlossen. Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung wird mit der Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung getragen. Die Inlandproduktion wird in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt.

Die seit 1. Juli 2008 geltende Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen hat in Kombination mit der seit 2014 möglichen Anrechnung von Biotreibstoffen an die Treibstoffkompensationspflicht gemäss CO2-Gesetz dazu geführt, dass sich deren Anteil am Gesamtabsatz beim Benzin und Dieselöl in den letzten Jahren sukzessive und spürbar erhöht hat. Rund ein Viertel der heute in der Schweiz verwendeten fossilen Treibstoffe sind mit Biokomponenten versetzt. Diese stellen mittlerweile für die Versorgung des Landes ein wichtiges Element dar.

Da Biokomponenten auch im Inland hergestellt und fossilen Treibstoffen beigemischt werden, entstehen im Rahmen der Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen Wettbewerbsnachteile zulasten des Imports von Biokomponenten Die Mineralölpflichtlagerverordnung wird daher an die geänderten Marktverhältnisse angepasst.

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