Die Genossenschaftssiedlungen «Kanzlei» und «Seebahn» in Zürich Aussersihl dürfen abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden und den Heimatschutz damit abblitzen lassen.

Angesichts dieser Baupläne entliess der Zürcher Stadtrat die beiden Überbauungen im August 2016 aus dem Inventar der schützenswerten Bauten. Sehr zum Missfallen des Stadtzürcher Heimatschutzes.

Diese Genossenschaftsbauten würden städtebauliche, baukünstlerische und sozialgeschichtliche Bedeutung aufweisen, argumentierte der Heimatschutz und legte deshalb Rekurs gegen die Inventarentlassung ein.

Nach dem Baurekursgericht liess nun aber auch das Verwaltungsgericht den Heimatschutz abblitzen, wie aus dem der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegenden Urteil hervorgeht.

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Nur «im mittleren Grad schutzwürdig»

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Eine Unterschutzstellung dieser Siedlungen sei unverhältnismässig, schreibt das Verwaltungsgericht. Das Interesse an einer Neubaumöglichkeit sei stärker zu gewichten als das Interesse an der Erhaltung einer «in mittlerem Grad schutzwürdigen Wohnsiedlung».

Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) will ihre im Jahr 1930 erstellte Wohnsiedlung «Kanzleistrasse» abreissen: Anstelle der 156 kleinen Wohnungen, die zur lärmigen Seebahnstrasse ausgerichtet sind, möchte sie dort 210 moderne Wohnungen erstellen.

Die Wohnbaugenossenschaften freuen sich über das Urteil. Es sei wichtig, für das Quartier zusätzliche Klein- und Familienwohnungen zu schaffen, teilten die Genossenschaften am Dienstag mit.

Gleich daneben plant die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) den Ersatz der Siedlung «Seebahn», die ebenfalls 1930 gebaut wurde. Dort sollen die 113 alten Wohnungen durch einen Neubau mit 146 Wohnungen ersetzt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Heimatschutz kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob er dies tun wird, ist noch unklar. Beim Heimatschutz war am Dienstag niemand erreichbar.

-Mitteilung der SDA (mba)

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