Wiederaufnahme des Themas Einheitsgemeinde

Gemeinde Fällanden
Gemeinde Fällanden

Maur,

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, den Prozess zur Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Schulgemeinde erneut zu initialisieren.

Abmachung (Symbolbild)
Abmachung (Symbolbild) - Unsplash

Oberstes Ziel soll dabei sein, dass die Stimmberechtigten die Möglichkeit einer differenzierten Meinungsäusserung haben. Dieser Entscheid und das weitere Vorgehen sollen nun mit den politischen Parteien und der Schulpflege besprochen werden. Bevorzugt wird ein zweistufiges Verfahren mit einer Grundsatzabstimmung über die Bildung einer Einheitsgemeinde und einer darauf folgenden Abstimmung, in der über die entsprechend ausgearbeitete neue Gemeindeordnung entschieden wird.

Vor knapp zwei Jahren haben die Fällander Stimmberechtigten die Vorlage zur neuen Gemeindeordnung mit der Bildung einer Einheitsgemeinde abgelehnt. Die Gründe für diese Ablehnung waren jedoch nicht eindeutig. In vielen politisch interessierten Kreisen wird die Meinung vertreten, dass sich die Ablehnung weniger gegen die Einheitsgemeinde richtete, sondern vielmehr gegen das Vorgehen und andere in der neuen Gemeindeordnung strittigen Punkte. An der Klausurtagung des Gemeinderats im November 2018, die sich mit den Schwerpunkten der Legislatur 2018 bis 2022 befasste, wurde die Thematik der Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Schule inkl. die Bildung einer Einheitsgemeinde als Option wieder aufgenommen. Seither hat sich der Gemeinderat mehrmals eingehend mit den verschiedenen Möglichkeiten einer Revitalisierung des Themas auseinandergesetzt und an seiner letzten Sitzung beschlossen, dass er die Bildung einer Einheitsgemeinde im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision der Gemeindeordnung erneut anstreben möchte. Im Gegensatz zur vergangenen Abstimmung, bei der die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur über die totalrevidierte Gemeindeordnung einschliesslich Einheitsgemeinde entscheiden konnten, soll im geplanten Prozess den Stimmberechtigten die Möglichkeit einer differenzierten Meinungsäusserung geboten werden. Zu diesem Zweck wird vom Gemeinderat ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, in welchem das Volk zunächst grundsätzlich über die Bildung einer Einheitsgemeinde abstimmen kann. Danach wird ausgehend von diesem Grundsatzentscheid in einem zweiten Schritt über die neue Gemeindeordnung abgestimmt. Innerhalb des Erarbeitungsprozesses der neuen Gemeindeordnung sollen verschiedene Themen wie beispielswiese die Bildung einer GRPK vorgängig evaluiert und mit den Parteien und politisch interessierten Gruppierungen besprochen werden. Der Gemeinderat ist bestrebt, den Prozess voranzutreiben und die Vorlagen möglichst bald zur Abstimmung zur bringen.

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