Der Quartierplan Steinwichslen regelt in Niederteufen diverse Bestimmungen, die aufgrund eines geplanten privaten eingeschossigen Bauvorhabens nun angepasst werden.
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Der Quartierplan Steinwichslen, welcher im Jahre 1990 erlassen und im Jahre 2000 teilrevidiert wurde, regelt für ein weitläufiges Gebiet im südlichen Teil von Niederteufen diverse Bestim-mungen zur Erschliessung, Überbauung und Gestaltung. Aufgrund eines geplanten privaten eingeschossigen Bauvorhabens auf Parz. Nr. 393 wurde der Quartierplan für den Teilbereich Parz. Nr. 2528, 393, 1154, 391, Auf dem Stein, Niederteufen, überprüft. Zwecks Förderung der Dichte innerhalb der bereits überbauten Bauzonen wurde der Quartierplan in der Folge ange-passt. Für die Erweiterungsbaute wurde ein Baubereich definiert, als Kompensation für die sich im neuen Baubereich befindenden Baumbestandsflächen eine Hecke vorgeschrieben und die Baulinie zur Strasse auf einen Strassenabstand von rund 4 m reduziert.

Die zuständigen kantonalen Amtsstellen haben das Vorhaben geprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

Für die Quartierplanänderung kommt das ordentliche Verfahren nach Baugesetz zur Anwen-dung. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden und der Quartierplan dem fakultativen Referendum untersteht.

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