

Teilrevision Off-Airportparking
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Auslöser der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung war, dass vermehrt Anfragen und Gesuche für Parkierungsdienste – sogenanntes «Valet-Parking» oder treffender «Off-Airportparking» – in der Flughafenregion gestellt wurden. In Kloten besteht das Problem zudem darin, dass für viele Off-Airportparking-Anlagen gar keine Gesuche eingereicht werden.
Nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Entscheid des Bundesgerichts Rechtskraft erlangt hat, wird die geforderte Rechtsgrundlage in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten festgesetzt, um Rechts-sicherheit zu schaffen. Die Revision zielt nicht auf ein Verbot von Off-Airportparking ab, sondern dient in erster Linie dazu, dass solche Anlagen koordiniert entstehen können.
Von zwei Anbietern von Off-Airportparking wurden im 2015 Gesuche für mehrere Hundert Parkplätze eingereicht. Im Zuge der Ablehnung eines dieser Baugesuche provozierte der Stadtrat einen Bundesgerichtsentscheid, welcher nun Klarheit über die Rechtslage geschaffen hat. Mit dem Entscheid vom 15. Januar 2018 stützte das Bundesgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 23. März 2017. In die-sem wurde festgehalten, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen in der Stadt Kloten nicht ausreichen, um ein Baugesuch für Off-Airportparking abzulehnen, auch wenn der kantonale Richtplan für die Bewilligung von solchen Parkierungsanlagen zwingend einen Richtplaneintrag vorschreibt.

-Mitteilung der Stadt Kloten