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Stiftung tauscht ihr Grundstück

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Toggenburg,

Die Stiftung Sonnenhof tauscht mit der Gemeinde ein Landstück, damit ein Kriseninterventionszentrum gebaut werden kann.

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Die Klinik Sonnenhof beabsichtigt den Bau eines Kriseninterventionszentrums. Erste Abklärungen wurden zu einem Neubau mit Tiefgarage auf dem Grundstück Nr. 151G der Klinik Sonnenhof getroffen. Der mögliche Standort liegt jedoch in der Grundwasserschutzzone S2, in welcher grundsätzlich ein generelles Bauverbot gilt. Für den beabsichtigten Neubau konnte daher keine Bewilligungserteilung in Aussicht gestellt werden. Mögliche Alternativen wurden geprüft und hydrogeologische Abklärungen durchgeführt. Auf dem Grundstück Nr. 39G (im nachstehenden Situationsplan blau markiert), welches in der Grundwasserschutzzone S3 liegt, ist die Erstellung eines Neubaus mit Tiefgarage bewilligungsfähig. Die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 39G. Die Klinik Sonnenhof gelangte an die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil betreffend einem Landabtausch zwischen dem Grundstück Nr. 39G sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 151G (im nachstehenden Situationsplan rot markiert), angrenzend an die Mehrzweckhalle.

Abklärungen mit dem Amt für Umwelt

Das Wiesland der Klinik Sonnenhof liegt teilweise in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und teilweise in der Grünzone. Für eine bauliche Nutzung eignet sich die Wiese der Klinik Sonnenhof nicht, da innerhalb der Schutzzone S2 ein generelles Bauverbot gilt. Anderweitige Nutzungen, welche zu keiner Gefährdung des Grundwassers führen, sind ohne weiteres zulässig. Namentlich für die Durchführung von Anlässen und Veranstaltungen kann die Wiese genutzt werden. Auch oberflächliche Anlagen dürfen erstellt werden. Mit dem Amt für Umwelt wurde sichergestellt, dass die Durchführung von Veranstaltungen, wie insbesondere auch die Viehschau, auf einer Wiese in der Schutzzone S2 möglich ist.

Der Gemeinderat hat den Tauschvertrag mit der Klinik Sonnenhof genehmigt. Die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat das Grundstück Nr. 39G (3’343 m2 à Fr. 110.–) an die Stiftung Sonnenhof abgetreten. Im Gegenzug hat die Stiftung Sonnenhof 4’148 m2 à Fr. 10.– ab dem Grundstück Nr. 151G (neu GS-Nr. 736G) an die Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil abgetreten. Das Aufgeld zugunsten der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil beträgt Fr. 326’250.–. Gemäss Finanzkompetenzregelung der Gemeindeordnung fällt dieses Grundstückgeschäft in die abschliessende Kompetenz des Gemeinderates. Die Erschliessung der neuen Parzelle Nr. 736G erfolgt über eine neue Zufahrt (im Situationsplan grün markiert), welche von der Klinik Sonnenhof erstellt wird und mittels Dienstbarkeitsvertrag gesichert wird. Ebenfalls wird für die Aussenparkplätze, welche mit dem Bauprojekt auf dem Grundstück Nr. 39G erstellt werden, für die Öffentlichkeit ein unentgeltliches Mitbenützungsrecht z.G. der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil eingeräumt.

-Mitteilung der Gemeinde Bütschwil- Ganterschwil (vas)

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