Schiessanlage muss saniert werden
Die Gemeinde Frutigen bewilligt mehrere Kredite, um die gemeindeeigene Schiessanlage „Hubelhaus“ sanieren zu können.

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Die gemeindeeigene Schiessanlage „Hubelhaus“ muss umfassend saniert werden. Schiessanlagen dürfen nach Ende 2020 nur noch betrieben werden, sofern keine neuen Belastungen mehr ins Erdreich gelangen (Kugelfangkasten).
Gleichzeitig soll die Trefferanzeige ersetzt werden, da für die bestehende Anlage keine Ersatzteile mehr geliefert werden können. Deshalb ist der Schützenverein Frutigen mit dem Begehren an die Gemeinde gelangt, die Trefferanzeige der 16 bestehenden Scheiben zu erneuern und neue Kugelfangkästen zu montieren. Gemäss Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern muss die Gemeinde Frutigen 13 Scheiben zur Verfügung stellen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2018 folgende Anträge zu stellen: Genehmigung eines Bruttokredites von Fr. 310‘000.00, Übernahme von 80 % der Kosten für 13 Scheiben durch die Gemeinde Frutigen sowie die Fronarbeit der Schützen an die 20 %-ige Kostenbeteiligung anzurechnen. Im Bedarfsfall ist der Gemeinderat zudem bereit, dem Schützenverein ein zinsloses Darlehen von max. Fr. 30‘000.00, rückzahlbar innerhalb von 2 Jahren, zu gewähren.
-Mitteilung der Gemeinde Frutigen