Seit 1. Januar 2017 sind die Technischen Betriebe Flawil (TBF) ein selbständig öffentlich-rechtliches Unternehmen. Die Verselbständigung hat sich bewährt. Dennoch hat sich gezeigt, dass die Rahmenbedingungen in einzelnen Sachbereichen noch präziser geregelt werden müssen. Der Gemeinderat hat ein Reglement für die Gebührenerhebung durch die TBF verabschiedet und dieses für das Referendumsverfahren freigegeben.
Gemeinde Flawil
Gemeinde Flawil - Community
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
  • Schreiben auch Sie einen Beitrag!

Nachdem die Bürgerversammlung vom 26. April 2016 einer Verselbständigung der Technischen Betriebe Flawil (TBF) zugestimmt hat, wurden diese per 1. Januar 2017 aus der Gemeinde herausgelöst und in ein selbständig öffentlich-rechtliches Unternehmen überführt. Die TBF sind aber weiterhin zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde. Mit der Verselbständigung haben die TBF die nötigen Kompetenzen erhalten, um als eigenständiges Unternehmen die Versorgung der Gemeinde in eigener Verantwortung zu erfüllen. Die Lösung hat sich bewährt. Die Sicherstellung der Versorgung in den Geschäftsbereichen Strom, Gas, Wasser und Kommunikation wird durch die TBF vollumfänglich erfüllt.

Neues Reglement erarbeitet

Das Umfeld der TBF entwickelt sich weiter. Immer mehr Kunden können den Lieferanten frei wählen. Das gilt für einen Teil der Strom- und Gasversorgung, aber auch für die Kommunikation. Veränderungen ergeben sich aber auch im Zusammenhang mit Weiterentwicklungen von Gesetzen oder wegen Gerichtsentscheiden, welche zur Klärung von Rechtsfragen angestrengt wurden. Das ist der Grund, weshalb die Rahmenbedingungen in einigen Sachbereichen noch präziser geregelt werden müssen. So hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Flawil ein Reglement zur Gebührenerhebung durch die TBF erarbeitet.

Mehr Transparenz

Im neuen Reglement werden die Rahmenbedingungen für die Gebühren vorgegeben, welche wie bis anhin vom Verwaltungsrat der TBF in der Höhe und Ausprägung festgelegt werden. Die Nutzung des öffentlichen Grunds wird wie schon heute durch eine Abgabe an die Gemeinde abgegolten, welche auf der Lieferung von Energie und Wasser erhoben werden kann. Im Weiteren ist im Reglement definiert, welche Gebührenarten je Geschäftsbereich möglich sind und wie diese behandelt werden. Das neue Reglement führt zu keinen Änderungen bei den heute von der TBF bei ihren Kunden erhobenen Gebühren. Weil sich aber die Rechtsgrundlagen geändert haben, wird der Verwaltungsrat der TBF nach dem Inkrafttreten des Gebührenreglements formell neue Tarifblätter erlassen. Damit stimmen die verschiedenen Erlasse wieder überein. Das neue Reglement sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und mehr Transparenz.

40-tägige Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat das Reglement für die Gebührenerhebung durch die TBF verabschiedet und dieses für das Referendumsverfahren freigegeben. Am Dienstag, 3. April 2018, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis zum 14. Mai 2018 dauert. Während dieser Zeit kann das Reglement im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 2. Stock eingesehen werden.

-Mitteilung der Gemeinde Flawil

Ad
Ad