Privater Gestaltungsplan «Ebnet»

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    Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 16. April 2018 dem von der Erbengemeinschaft Müller, c/o Ernst Müller, Kummrütistrasse 63, 8810 Horgen, eingereichten privaten Gestaltungsplan «Ebnet» zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.

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    Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 20. April 2018 bis 18. Juni 2018 beim Hochbauamt (Büro 510), Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

    Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens bis zum 18. Juni 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

    -Mitteilung der Gemeinde Horgen

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