Oensingen: Entscheidung über unzumutbare Schulwege

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An der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2018 wurde über unzumutbare Schulwege für volksschulpflichtige Kinder in Oensingen diskutiert.

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Mit dem Entscheid, künftig keine Jahresabonnements für den Schulwegtransport für alle volksschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler bis und mit 6. Primarklasse (= 8. Schuljahr) der Primarschule Oensingen mit Kostenbeteiligung der Gemeinde zu entrichten, stellt sich die Frage der Zumutbarkeit der Schulwege. Da die Volksschule unentgeltlich ist, müssen die Transportkosten für unzumutbare Schulwege von der Gemeinde übernommen werden. Bei der bisherigen Praxis beteiligte sich die Einwohnergemeinde zur Hälfte an den Kosten eines Schülerabos für den Ortsbus. Neu übernimmt die Gemeinde bei unzumutbaren Schulwegen die gesamten Kosten des Schülerabos.

Dem Gemeinderat wird beantragt, die Änderungen bei den Merkblättern «Unzumutbarer Schulweg» für die Schülerinnen und Schüler der Kindergärten und bis und mit 6. Primarklasse (= 8. Schuljahr) der Primarschule Oensingen fürs 2. Semester des Schuljahres 2017/18 und fürs Schuljahr 2018/19 wie folgt zu genehmigen:

Antrag an den Gemeinderat

Wird ein Schulweg als unzumutbar beurteilt, übernimmt die Gemeinde die Kosten eines Jahresabonnements (für die Dauer des 2. Semesters des Schuljahres 2017/18) für den Ortsbus in Oensingen.

Wird ein Schulweg als unzumutbar beurteilt, übernimmt die Gemeinde die Kosten eines Jahresabonnements (fürs Schuljahr 2018/19) für den Ortsbus in Oensingen.

Beschluss des Gemeinderats

Die Änderungen bei den Merkblättern «unzumutbarer Schulweg» für die Schülerinnen und Schüler der Kindergärten und bis und mit 6. Primarklasse der Primarschule Oensingen fürs 2. Semester des Schuljahres 2017/18 und fürs Schuljahr 2018/19 ist gemäss Vorschlag zu genehmigen.

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