Neuer Beschulungsvertrag mit Untereggen tritt in Kraft

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    Im April 2018 unterzeichneten die Gemeinderäte von Goldach und Untereggen einen neuen Beschulungsvertrag für den Oberstufenbereich.

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    Als wesentliche Änderung entfällt für die Schule Goldach die Aufnahmeverpflichtung von Unteregger Schülerinnen und Schülern. Ein Abweisungsgrund kann z. B. sein, dass die Klassen in der Schule Goldach bereits voll belegt sind.

    Die Unteregger Eltern behalten das Wahlrecht, wo sie ihre Kinder beschulen lassen möchten.

    Der neue Beschulungsvertrag unterstand sowohl in Goldach als auch in Untereggen in der Zeit vom 23. April bis 1. Juni 2016 dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen, sodass der Beschulungsvertrag wie vereinbart in Kraft treten kann.

    Der Gemeinderat freut sich, wenn sich auch in Zukunft möglichst viele Schülerinnen und Schüler aus Untereggen für die Schule Goldach entscheiden.

    -Mitteilung der Gemeinde Goldach (mis)

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