Künstliche Kugelfangsysteme bei der 300-Meter-Schiessanlage
Für die Ausrüstung der 300-Meter-Schiessanlage mit einem künstlichen Kugelfangsystem wird ein Verpflichtungskredit von 59‘000 Franken brutto genehmigt.

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Unabhängig von einer Altlastensanierung müssen alle Scheibenstände von 300-Meter-Schiessanlagen bis 31. Dezember 2020 mit künstlichen Kugelfangsystemen (KFS) ausgerüstet sein. Würde diese Frist nicht eingehalten, wird den entsprechenden Schiessanlagen die Betriebsbewilligung entzogen. Der Einbau von KFS erfordert eine Baubewilligung. Um Synergieeffekte nutzen zu können, empfiehlt sich, das Baubewilligungsverfahren für die Kugelfangsysteme ins Baubewilligungsverfahren für die Altlastensanierung zu integrieren. Für diese Altlastensanierung wird der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 ein Verpflichtungskredit von 496‘500 Franken zur Genehmigung beantragt.
Aufgrund der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen der obligatorischen Übungen der letzten drei Jahren muss die Gemeinde Utzenstorf acht Scheiben zur Verfügung stellen. Die Utzenstorf Schützen beachsichtigen, zwei zusätzliche Scheiben zu betreiben.
Kostenübersicht
(Kostengenauigkeit +/- 10 %, inkl. MwSt.)
Kugelfangsysteme (10 Stück) 50‘000 Franken
Optionen zu Kugelfangsystem (Hochblenden, Scheibennummern) 8‘000 Franken
Baumeisterarbeiten (Fundamentergänzung) 1‘000 Franken
Total Verpflichtungskredit brutto 59‘000 Franken
Beitrag Utzenstorf Schützen (für 2 Scheiben) 11‘800 Franken
Verpflichtungskredit netto 47‘200 Franken
Folgekosten pro Jahr
Die Nettoinvestition wird über die gesetzliche Nutzungsdauer für Schiessanlagen von 40 Jahren, das heisst mit jährlich 1‘180 Franken abgeschrieben. Für die Verzinsung mit 1,5 % fallen jährlich 708 Franken an. Betriebsfolgekosten entstehen keine, weil die KFS durch die Schützen gewartet werden.
-Mitteilung der Gemeinde Utzenstorf