Kantonales Feuerverbot bleibt in Kraft
Trotz den Niederschlägen der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr weiterhin hoch. Die Feuerverbote bleiben erhalten.

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Im Wald und in der Distanz von 200 Metern zum Wald ist es verboten, Feuer zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist dort untersagt. Schliesslich bleibt auch das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen und Kong-Ming-Later-nen im ganzen Kanton verboten.Der Kantonale Führungsstab rechnet aufgrund der Messungen und Wetterprognosen damit, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot noch mindestens bis zum 10. September 2018 gelten wird. Er beobachtet die Situation laufend.






