Gemeinde erhebt Einsprache gegen Betriebsreglement 2017 Flughafen Zürich-Kloten
Am 3. September 2018 wurde das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist endete am 2. Oktober 2018.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Der Gemeinderat hat zusammen mit den Gemeinden der Allianz Ballungsraum Süd das Betriebsreglement geprüft und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt in Bern rechtzeitig eine Einsprache deponiert. Die wesentlichen Elemente seien an dieser Stelle kurz geschildert.
Das Betriebsreglement will als neues Konzept im Falle von Bise von der Piste 16 geradeaus starten. Davon wäre die Gemeinde Wallisellen betroffen, denn startende Grossraum-Flugzeuge würden dann nicht mehr über dem Hardwald abdrehen, sondern geradeaus (wie bei den morgendlichen Landungen) in die Ferne fliegen. Dieses Flugregime entspricht demjenigen, das während der Pistensanierung im Jahre 2000 praktiziert wurde. Gegen diese Änderung hat sich der Gemeinderat ausgesprochen und deshalb den Rekurs platziert.
Das Betriebsreglement sieht zudem eine Flexibilisierung der Pistenöffnungszeiten vor. So sollen Abflüge zwischen 06.00 und 06.30 Uhr auf der Piste 16 abgewickelt werden dürfen. Solche Maschinen würden dann mit einer Linkskurve über dem Hardwald abdrehen. In Frage kommt diese Flugbewegung dann, wenn ein Abflug in dieser Zeit über die Piste 28 in westlicher Richtung über Rümlang nicht möglich ist.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass sich die Entwicklung des Flughafens nicht ausschliesslich auf die Nachfrage ausrichten darf, sondern technische und betriebliche Massnahmen zur Steigerung der Effizienz getroffen werden müssen.
Dem Gemeinderat ist es ein besonderes Bedürfnis, dass durch Veränderungen des Betriebsreglements die bisherige Akzeptanz des Flughafens durch die Bevölkerung nicht gefährdet wird.