Budget 2019 ist wie die Ruhe vor dem Sturm

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Die Gemeinde Buchrain budgetiert für 2019 einen Verlust von Fr. 197‘500 nach einem Minus von Fr. 764‘700 im Budget 2018.

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Für etwas Entlastung der finanziell angespannten Situation sorgen die steuerlichen Korrekturen im kantonalen Sparpaket KP17, höhere Sondersteuern sowie eine tiefere Anzahl an Kantonsschülern. Zudem wird der Sachaufwand weiterhin tief gehalten und Notwendiges vom Wünschbaren getrennt.

10 Aufgabenbereiche

Buchrain steuert die 10 Aufgabenbereiche mit individuellen politischen Leistungsaufträgen. Die finanziell gewichtigsten Bereiche sind mit Abstand Bildung (42.4%, Fr. 9‘189‘400) und Soziales, Alter und Gesundheit (42.5%, Fr. 9‘214‘000).

Steuerkraft bleibt tief; Verwaltungskosten ebenfalls

Der Anteil der Steuern von juristischen Personen ist sehr tief und die Steuerkraft der ordentlichen Gemeindesteuern liegt weiter deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt. Erfreulich ist, dass die Steuerkraft der natürlichen Personen in den letzten Jahren leicht gesteigert werden konnte. Die Folge davon ist jedoch, dass die Einnahmen aus dem Finanzausgleich von aktuell über 1 Million Franken in den kommenden Jahren sukzessive schrumpfen und bis ins Jahr 2023 komplett wegfallen werden.

Lange kann sich die Gemeinde Buchrain auf dem aktuellen, etwas entspannten Stand daher nicht ausruhen. Für die Jahre ab 2020 und Folgende sieht der Aufgaben- und Finanzplan wiederum ehr schlechte Ergebnisse vor. Weiter sind die Gemeinden aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 2018 des Kantons Luzern mit deutlichen Mehrbelastungen konfrontiert. Zusätzliche Belastungen können finanziell jedoch kaum verkraftet werden; die Sparmöglichkeiten sind ausgeschöpft sowie die Grenze des minimalen Werterhalts der Infrastrukturen erreicht.

Investitionen in Schulraumerweiterung Hinterleisibach

Für 2019 budgetiert Buchrain Nettoinvestitionen im Umfang von Fr. 8‘015‘000. Hauptsächlich fallen diese Kosten für die Schulraumerweiterung Hinterleisibach an, zu deren Sonderkredit die Stimmbevölkerung im Juni 2018 zugestimmt hat. Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 2.0 Einheiten.

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