2012 stimmte der Thuner Gemeinderat einer Vereinbarung zu, welche die Aufhebung von Parkplätzen thematisiert.
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Im Februar 2018 verfügte Gemeinderat Konrad Hädener, Vorsteher der Direktion Bau und Liegenschaften der Stadt Thun, verschiedene Verkehrsmassnahmen betreffend Aufhebung von Parkplätzen. Diese wurden im „Thuner Amtsanzeiger“ vom 15. Februar 2018 publiziert. In der Rechtsmittelbelehrung ist der Gemeinderat der Stadt Thun als Beschwerdeinstanz aufgeführt.

Weiterleitung der Beschwerden an den Regierungsstatthalter

Für den Gemeinderat liegen im vorliegenden Fall die Voraussetzungen eines Sprungrekurses vor. Als Sprungrekurs wird das Überspringen der eigentlich zuständigen Instanz bezeichnet, wenn diese sich bereits eindeutig zur Sache geäussert bzw. zu einer Frage bereits eine Weisung für die Einzelfallbehandlung erteilt hat . Durch diese Praxis sollen unnötige Prozessschritte bzw. ein formalistischer Verfahrensleerlaufvermieden werden. Auch liesse sich die Zuständigkeit einer Behörde, deren Entscheidträgerin oder Entscheidträger sich in einer Angelegenheit bereits festgelegt hat, nur schwer mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf unabhängige und unparteiische Beurteilung nach Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) vereinbaren. Aus Sicht der Beschwerdeführenden würde der Gemeinderat wohl von vornherein nicht mehr als objektive und unbefangene Beschwerdeinstanz akzeptiert. Für ein faires Verfahren ist die Weiterleitung an den Regierungsstatthalter deshalb zwingend geboten.

Die Stadt führt Verhandlungen mit den Beteiligten durch

Die Stadt Thun wird dem Regierungsstatthalter beantragen, die verschiedenen Beschwerdeverfahren bis Ende 2018 zu sistieren. Es wird angestrebt, im Rahmen von Verhandlungen eine Einigung mit den betroffenen bzw. involvierten Parteien (d.h. Beschwerdeführende sowie die in der Begleitgruppe zur Aufhebung der Parkplätze vertretenen Organisationen) zu erzielen, so dass letztlich kein Beschwerdeentscheid getroffen werden muss. Es ist das Ziel der Stadt, durch diese Verhandlungen mit allen Beteiligten möglichst rasch Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Sollten die Verhandlungen nicht innert angemessener Zeit zu Lösungen führen, wird der Gemeinderat dem Regierungsstatthalter beantragen, die Beschwerdeverfahren fortzusetzen.

-Mitteilung der Stadt Thun

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