Aktuelles aus dem Gemeinderat - 24.04.2018

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Jährliche Inspektion ohne Beanstandungen beim Betreibungs- & Stadtammannamt Opfikon

Das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich führt alljährlich eine Inspektion durch und erstattet Bericht hierzu. Im Inspektionsbericht wurden keinerlei Beanstandungen festgehalten und dem Amt eine gute bzw. sehr gute Qualität der Geschäftsführung bescheinigt. Einzig bei den zur Verfügung stehenden Sollstellenprozenten wurde bemerkt, dass diese (im Verhältnis zu den gestiegenen Geschäftsfällen im letzten Jahr) derzeit zu tief angesetzt seien.

Einzugsgebiete Kehrichtverbrennungsanlagen

Die Einzugsgebiete für die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) im Kanton Zürich sol-len für die Jahre 2019 bis 2023 neu festgesetzt werden. Die Stadt Opfikon kann sich zwischen den drei nächstgelegenen KVAs (Zürich Hagenholz, Winterthur oder Dietikon) entscheiden. Die Verbrennungskosten, der technische Stand und die Service-leistungen dieser KVAs sind vergleichbar. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen (kürzerer Transportweg) wird beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) die Zuweisung an die KVA Zürich Hagenholz beantragt. Der Vertrag soll fünf Jahre gelten.

Sanierung Gehwege Talackerstrasse - Bauabrechnung

Der Stadtrat bewilligte Kreditmittel für die Sanierung des Gehweges an der Talackerstrasse. Im Dezember 2017 wurden diese Bauarbeiten abgeschlossen.

Der bewilligte Kredit von CHF 138'000 wurde um CHF 51'514.15 unterschritten. Die Minderkosten haben sich ergeben, da auf die Ausführung eines Pilotprojektes verzichtet wurde. Zudem war die Sanierung weniger aufwendig, da die Baumwurzeln tiefer liegen als angenommen.

Genehmigung des Energieplans der Stadt Opfikon

Der bestehende Energieplan wurde aufgrund seines Alters und der geänderten Anforderungen sowie Bedürfnisse, nicht zuletzt als Folge der nationalen Energiestrategie 2050, überarbeitet. Die Energiestadt Opfikon möchte damit den Verbrauch von fossilen Energien senken und die Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien fördern. Mit der Festsetzung dieses Energieplans verpflichtet sich die Stadtverwaltung Opfikon beim Bau eigener Liegenschaften sowie bei der Festsetzung von Quartier- und Gestaltungsplänen die Vorgaben des Energieplans einzuhalten. Der Stadtrat legt dem Gemeinderat den Energieplan zur Genehmigung vor.

-Mitteilung der Gemeinde Opfikon

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