Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Biberstein und Küttigen mit der Gemeinde Buchs und der Stadt Aarau im Oberstufenbereich wurde dadurch ausgelöst, dass der Oberstufenstandort Küttigen die kant
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Die Gemeinden Biberstein und Küttigen haben daher mit der Kreisschule Aarau-Buchs eine Projektorganisation eingesetzt. Sie hatte die Aufgabe, die Zusammenarbeitsverträge zur Führung der Oberstufe auszuarbeiten.

Für die künftige Zusammenarbeit ist ein Schulvertrag notwendig. Dieser regelt die Einschulung sämtlicher Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Die Kreisschule übernimmt die Pflichten des Schulträgers. Sie sorgt für den ordnungsgemässen Betrieb der Schule und trägt die Verantwortung für die Schule nach innen und aussen. Die Kreisschule ist als Schulträgerin verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe aus Biberstein und Küttigen aufzunehmen.

Der Vertrag tritt, vorbehältlich der Zustimmung durch die Legislativen, ab dem Schuljahr 2019/20 in Kraft und ist frühestens auf Ende Schuljahr 2026/27 kündbar.

Es ist vorgesehen, dass die Kreisschule Aarau-Buchs für eine Übergangszeit einen Oberstufenstandort in Küttigen führt. Die Übergangszeit dauert mindestens fünf Jahre (bis Ende Schuljahr 2023/24) und höchstens acht Jahre (bis Ende Schuljahr 2026/27).

Die Gemeinden bezahlen für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Schulgeld an die Kreisschule Aarau-Buchs.

Bei der Erarbeitung des Schulvertrages haben die Gemeinden Biberstein und die Kreisschule Aarau-Buchs beschlossen, ebenfalls die Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zu prüfen. Daraus ist ein Gemeindevertrag entstanden welcher vorsieht, dass die Kreisschule Aarau-Buchs die Schulsozialarbeit für die Primarschule und den Kindergarten in Biberstein erbringt. Der Vertrag zur Schulsozialarbeit wird gleichzeitig mit dem Schulvertrag auf das Schuljahr 2019/20 in Kraft treten. Er ist durch die Exekutiven zu beschliessen.

Die beteiligten Organisationen konnten im Rahmen dieses Projektes die Zusammenarbeit stärken und Lösungen erarbeiten, die den neuen kantonalen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung tragen. Die bisherige Zusammenarbeit im Rahmen der Bezirksschule kann vertieft und ergänzt werden. Die Zusammenarbeit wirkt sich für alle Beteiligten finanziell neutral bis positiv aus, dies bei gleichbleibendem oder erweitertem Angebot.

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