Stadt Zürich

Volksabstimmung Areal Hardturm rechtskräftig

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Zürich,

Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde beim Bundesgericht kein Rechtsmittel eingelegt. Somit ist die Volksabstimmung zum Areal Hardturm rechtskräftig.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Volksabstimmung vom 25. November 2018 zum geplanten Fussballstadion, zu gemeinnützigen Wohnungen und zu zwei Hochhäusern auf dem Areal Hardturm ist rechtskräftig. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, das die Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage abgewiesen hatte, wurde nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat sich am 25. November 2018 mit 53,8 Prozent für das Projekt «Ensemble» ausgesprochen und damit für den Bau eines Fussballstadions für 18 000 Fans, für 174 Genossenschaftswohnungen der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich sowie rund 600 Wohnungen in zwei Hochhäusern der Anlagestiftungen der Credit Suisse. Zurzeit wird der private Gestaltungsplan zuhanden des Stadtrats und des Gemeinderats ausgearbeitet.

Gegen die Abstimmungsvorlage wurde ein Stimmrechtsrekurs erhoben, den der Bezirksrat mit Entscheid vom 20. November 2018 vollumfänglich abgewiesen hat. Die Rekurrierenden haben den Beschluss des Bezirksrats ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit dem Entscheid vom 6. Februar 2019 (VB.2018.00771) ebenfalls abgewiesen, soweit es überhaupt auf die Beschwerde eingetreten ist. Mit diesem Entscheid hat das Verwaltungsgericht bestätigt, dass in der Abstimmungsvorlage der Stadt Zürich keine erheblichen Unregelmässigkeiten vorliegen, die eine entscheidende Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses als möglich erscheinen lassen.

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