Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung

    Gemeinde Dürnten
    Gemeinde Dürnten

    Hinwil,

    Gemeinderat Dürnten genehmigt alle patententierten Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.

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    Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

    Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Dürnten, Hochbauabteilung, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, eingesehen werden.

    Der Gemeinderat Dürnten hat mit Beschluss Nr. 9 vom 14. Januar 2019 gestützt auf §§ 15 f. der kantonalen Vermessungsverordnung vom 27. Juni 2012 den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer David Erny und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Thomas Hew und Martin Scherrer, alle patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, genehmigt.

    Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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