Verkehrkonzept während Anlässen im Dorfzentrum

Gemeinde Hägendorf
Gemeinde Hägendorf

Thal-Gäu,

Hägendorf hat ein Verkehrskonzept für das Dorfzentrum während der Fassnacht 2019 ausgearbeitet.

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Ist es okay, während des Ukraine-Kriegs zu feiern? (Symbolbild) - shutterstock

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit während Anlässen im Dorfzentrum hat die Bauverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kulturkommission, folgendes Verkehrskonzept ausgearbeitet:

- Die Eigasse wird im Bereich „Bistro Vögeli“ zu bestimmten Zeiten für jeglichen Verkehr komplett gesperrt.

- Alle Liegenschaften der Eigasse und des Schluchtweges nördlich des „Bistro Vögeli“ haben nach Norden über die Allerheiligenstrasse zu- und wegzufahren. Das Fahrverbot wird während dieser Zeit ausser Kraft gesetzt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird hier eine provisorische Lichtsignal-Anlage montiert.

- Die Zufahrt zu Liegenschaften südlich des COOP, sowie dessen Einstellhalle sind ohne Behinderungen möglich.

- Da für LKW’s eine Zu- und Wegfahrt via Allerheiligenstrasse kaum möglich ist, werden einzelne Durchfahrten im Dorfzentrum nicht zu vermeiden sein. Anwesende Erwachsene werden aufgefordert, diese Durchfahrten, unter Beachtung der Verkehrssicherheit, zu ermöglichen.

Die Komplettsperrung wird zu folgenden Zeiten durch die Veranstalter vollzogen:

Donnerstag, 28. Februar 2019 bis Dienstag, 05. März 2019, jeweils 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Montag, 04. März 2019, 13:00 Uhr bis 23:30 Uhr

Während der restlichen Fasnachtszeit wird der Dorfplatz direkt vor dem COOP abgesperrt bleiben, damit Kinder nicht direkt auf die Strasse rennen können. Gewerbetreibende werden gebeten, LKW-Fahrten möglichst auf sperrungsfreie Zeiten zu verlegen. Während des ganzen Jahres wird bei Durchfahrten im Dorfzentrum gebeten die Verkehrsregeln des Signals Nr.2.59.5 Begegnungszone zu beachten. In diesem Bereich dürfen Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen und sind gegenüber Fahrzeugführern, ohne jedoch die Fahrzeuge zu behindern, vortrittsberechtigt. Höchstgeschwindigkeit 20km/h. Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

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