Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Bundesrat hat am 22. November 2017 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Mali beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2374 (2017) des UNO-Sicherheitsrates um.

Die Verordnung sieht folgende Massnahmen gegenüber der Republik Mali vor:

Finanzsanktionen

Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen (Art. 2 Abs. 1 sowie Anhang) Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Art. 2 Abs. 2 sowie Anhang) Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte (Art. 5)

Ein- und Durchreiseverbot

Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Personen. Die detaillierte Liste finden Sie im Internet.

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