SECO - Sanktionen: Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Mali

Der Bundesrat hat am 22. November 2017 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Mali beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2374 (2017) des UNO-Sicherheitsrates um.
Die Verordnung sieht folgende Massnahmen gegenüber der Republik Mali vor:
Finanzsanktionen
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen (Art. 2 Abs. 1 sowie Anhang) Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Art. 2 Abs. 2 sowie Anhang) Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte (Art. 5)
Ein- und Durchreiseverbot
Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Personen. Die detaillierte Liste finden Sie im Internet.