Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Rothenfluh berichtet über die neusten Entschiede des Gemeinderats.

Bau- Strassenlinienplan Ringelflueweg
Der Regierungsrat hat an seiner ersten Sitzung im neuen Jahr den BSP Ringelflueweg genehmigt. Damit ist dieser rechtsgültig ge- worden und in Kraft getreten. Das Strassenareal wurde auf 5.0 Meter ausgeschieden. Der Baulinienabstand beträgt beidseits 3.0 Meter.
Melioration
Die Gesamtmelioration Rothenfluh beinhaltet unter anderem auch die Überarbeitung der Zonen- und der Strassennetzplanung Land- schaft. Die Inhalte sind grundsätzlich Aufgaben der Einwohnergemeinde. Zu überarbeiten bzw. ergänzen sind das Zonenreglement Landschaft aus dem Jahr.2005 sowie das für das gesamte Gemeindegebiet gültige Strassenreglement (2016) und der Strassennetzplan (2017).
Eine wichtige Grundlage für die Revision des Strassennetzplans ist das Musterreglement des Kantons für den Betrieb und Unterhalt kulturtechnischer Bauten und Anlagen sowie die Pflege von Biodiversitätsförderflächen. Integraler Bestandteil dieser Überarbeitung ist zudem die Aktualisierung des Naturinventars. Der Gemeinderat hat nun die vorbeschriebenen Planungen der Vollzugskommission beauftragt und wird diese dabei unterstützen und begleiten.
Demission in der Rechnungsprüfungs- kommission
Frau Nadja Bürgin hat ihre Demission aus der Prüfungsbehörde per Ende Juni 2019 eingereicht. Der Gemeinderat bedankt sich beim langjährigen Behördenmitglied bereits an dieser Stelle für ihre Leistungen zu Gunsten der Gemeinde. Die Ersatzwahl erfolgt an der nächsten Gemeindeversammlung.
Standortevaluation Mobilfunkstandort
Die Sunrise Communications AG aus Bern informiert, dass sie nach dem abschlägigen Bescheid des Gemeinderates vom Oktober.2018 für den Antennenstandort auf dem Schulareal einen geeigneten Ersatzstandort für den rund 25m hohen Masten eruieren konnte. Die betreffende Parzelle befindet sich im Privateigentum an der Wittnauerstrasse und liegt in der Gewerbezone.
Der Gemeinderat ist erstaunt, dass der gewählte Standort nur knapp in 100 Meter Luftlinie vom Standort entfernt liegt, welchen er im Herbst 2018 als völlig ungeeignet taxierte. Der neue Standort liegt nach wie vor im Bereich des Kinderspielplatzes und der beiden Schulhäuser. Er liegt zudem nur rund 30 Meter vom Rasenspielfeld der Sportanlage „Klaffacker“ entfernt. Er erachtet deshalb auch diesen Standort als absolut ungeeignet und hat dies der Gesuchstellerin mitgeteilt.
Erteilte Baubewilligungen
Nr. 850/2018; Bürogebäude Rieder + Co AG, auf Parz. 632, Wittnauerstrasse 142
Nr. 1205/2018; Anbau Einfamilienhaus Canosa-Lopez, auf Parz. 2377, Hegmatt 3
PostAuto-Rückerstattungen
Aus den Rückerstattungen, welche PostAuto Schweiz aufgrund zu hoher erhaltener Abgeltungen an Bund, Kantone und Gemeinden zurückzahlen muss, erhält die Gemeinde Fr. 541.
Überschussvergütung aus dem Flüchtlingsbereich
Das Kantonale Sozialamt vergütet den Gemeinden Überschüsse von Bundesgeldern aus dem Flüchtlingsbereich, sofern dieser jeweils CHF 100‘000 übersteigt.
Unserer Gemeinde wurde für das vergangene Jahr ein Überschuss von Fr. 5‘100 basierend auf 2‘444 Abrechnungstagen vergütet.
Trinkwasserkontrollen
Das Kantonale Labor hat Ende Januar 2019 di ersten Trinkwasserkontrollen durchgeführt. Sämtliche Proben (Horn-, Holingenquelle und Pumpwerk Horn waren in Ordnung. Das ab- gegebene Trinkwasser entsprach im Zeitpunkt der Probennahme den Anforderungen an die gesetzlichen Vorgaben. Die Gesamt- wasserhärte der Holingenquelle lag bei 28.3 französischen Härtegraden.
Generelles Wasserversorgungsprojekt
Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zum GWP sind drei schriftliche Eingaben erfolgt. Der Gemeinderat bedankt sich für das Interesse. Die Eingaben werden in einem nächsten Schritt beraten und die Ergebnisse daraus im Mitwirkungsbericht festgehalten.
Nach dessen Publikation wird der GWP der Gemeindeversammlung voraussichtlich im Juni 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Darauf basierend werden in der Folge das Wasserreglement aus dem Jahr 1964 sowie das Abwasserreglement überarbeitet und ebenfalls der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.
Sanierung Isletenweg
Gegen die erteilte Baubewilligung sind innert der 30-tägigen Auflagefrist keine Einsprachen ergangen. Damit ist die Grundlage zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten geschaffen. Die Ausführung erfolgt durch die Tiefbaufirma E. Erny aus Rothenfluh noch im ersten Halbjahr 2019.