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Die Notfallplanung Naturgefahren ist mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes neu geregelt worden.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Der Gemeinderat bewilligte für die Erarbeitung der Notfallplanung Naturgefahren in Heimberg einen Nachkredit von 11'000 Franken. Der Kanton subventioniert diese Notfallplanung mit voraussichtlich 50%. Mit der Ausführung wurde die Flussbau AG in Bern beauftragt.

Die Notfallplanung Naturgefahren ist mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes neu geregelt worden. Die Notfallplanung Naturgefahren stellt eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Gefahrenkarte dar.

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