Briefliche Stimmabgabe mit ungültigen Stimmzetteln

Gemeinde Hünenberg
Gemeinde Hünenberg

Region Cham,

Die Gemeinde Hünenberg erklärt 36 briefliche Stimmabgaben der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 für ungültig. Hauptgrund war die fehlende Unterschrift.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

An der eidgenössischen Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 haben 98.61 % der Stimmenden brieflich abgestimmt. Nur gerade 36 Stimmberechtigte gaben ihre Stimme persönlich an der Urne ab! Insgesamt mussten 36 briefliche Stimmabgaben (= 1.40 % aller Stimmenden) aus formellen Gründen ungültig erklärt werden. Der meiste Ungültigkeitsgrund (33) war wiederum die fehlende Unterschrift. In zwei Fällen lagen die Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert und einmal war das Stimmzettelkuvert nicht verschlossen.

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