Aufhebung Tretrecht – Leinenpflicht für Hunde

Gemeinde Sarmenstorf
Gemeinde Sarmenstorf

Wohlen,

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Feldern sowie das Laufenlassen von Hun-den während der Vegetationszeit, das heisst zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten sind.

Hund
Hund im Auto (Symbolbild). - Keystone

Darin eingeschlossen sind auch Langleinen, welche den Hund zwar angeleint haben, ihn aber bis zu 10 Meter weit in den Feldern herumlaufen lassen. Ebenso ist es verboten, auf Wiesen und Feldern mit Pferden zu reiten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Sämtli-che Rückstände von Hundekothaufen sind mitzunehmen und korrekt zu entsorgen. Pferdemist auf Flurstras-sen ist nach dem Ausritt einzusammeln. Futterverzehrende Tiere und die Landwirte danken herzlich für das Beachten dieser Weisungen.

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