Änderungsplan
Die Gemeinde Wattwil veröffentlicht am 28. Januar 2019 eine aktuelle Information.

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) den
Änderungsplan
„Entlassung Schutzobjekt KO Nr. 25, Schutzverordnung Krinau“
am 22. Januar 2019 erlassen und genehmigt.
Einsichtnahme
Der Änderungsplan liegt in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 26. Februar 2019 in der Eingangshalle des Gemeindehauses, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.






