Alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf müssen eine jährliche Abgabe entrichten

Gemeinde Hägendorf
Gemeinde Hägendorf

Thal-Gäu,

Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden muss für jeden im Kanton gehaltenen Hund mit Jahrgang 2018 oder älter, eine jährliche Abgabe entrichtet werden.

Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

Die jährliche Abgabe beträgt CHF 100.00, zusätzlich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr CHF 40.00, total CHF 140.00. Für den Einzug der Gebühr wird Anfang April 2019 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet.

Nach dem 30. April 2019 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.00 für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Hundedatenbank AMICUS: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden.Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund mit Jahrgang 2018 oder älter, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe beträgt CHF 100.00, zusätzlich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr CHF 40.00, total CHF 140.00. Für den Einzug der Gebühr wird Anfang April 2019 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet.

Nach dem 30. April 2019 wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50.00 für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Hundedatenbank AMICUS: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden.

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