Die Auszahlung der Solidaritätsbeiträgen für ehemalige Verdingkinder wird Ende 2019 wird der Vorgang abgeschlossen sein. Bereits 2100 Beträge wurden ausbezahlt.
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Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht mit Personen, die von Verdingung betroffen waren. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende 2019 sollen ehemalige Verdingkinder eine Widergutmachung erhalten.
  • Ihnen stehen 25'000 Franken zu.

Die Auszahlung von Solidaritätsbeiträgen an ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wird beschleunigt. Bis Ende August seien 2500 Gesuche behandelt worden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrats.

Bereits ausbezahlt wurden die Beträge an 2100 Personen. Die Ressourcen seien konzentriert worden, sagte Sommaruga. Bis spätestens Ende 2019 sollten sämtliche Gesuche behandelt sein. Das ist früher als das Gesetz vorsieht.

Die Gesuche von schwerkranken und hochbetagten Personen, die prioritär behandelt werden, sollten bis Ende Februar 2019 geprüft sein. Insgesamt hatten rund 9000 Personen ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag eingereicht. Wird das Gesuch gutgeheissen, erhalten sie einen Betrag von 25'000 Franken.

Nach dem Stand erkundigt hatte sich Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Aufgrund des Alters und des Gesundheitszustands vieler Betroffener eile die Zeit, hielt sie fest.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.

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