Banknoten: Die Umtauschfrist dürfte künftig für alte Banknoten unbefristet sein

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat will künftig, dass alte Banknoten unbefristet wieder eingetauscht werden können. Heute gilt: 20 Jahre nach dem Rückruf einer Serie verlieren die Banknoten ihren Wert.

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    Für 2026 erwarten die meisten Kantone ein Defizit, wobei einige bereits Sparprogramme umgesetzt haben oder planen, während andere Steuererleichterungen ins Auge fassen. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Laut dem Bundesrat soll der Umtausch alter Banknoten künftig unbefristet möglich sein.
    • Die Bedenken, dass diese Aufhebung das Kriminalrisiko erhöhe, teilt der Bundesrat nicht.
    • Akutell verlieren Banknoten 20 Jahre nach dem Rückruf ihrer Serie den Wert.

    Alte Banknoten sollen künftig unbefristet eingetauscht werden können. Das schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Heute verlieren Banknoten 20 Jahre nach dem Rückruf einer Serie ihren Wert.

    Innerhalb dieser Frist können sie zwar nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet, aber bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umgetauscht werden. Als die Umtauschfrist 1921 eingeführt wurde, ging man davon aus, dass nicht zurückgegebene Banknoten verloren oder kaputt gegangen waren.

    Nach Ansicht des Bundesrats ist das nicht mehr zeitgemäss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen, schreibt er in einer Mitteilung vom Mittwoch. Zudem soll die Aufhebung der Umtauschfrist verhindern, dass jemand plötzlich wertlos gewordene Banknoten besitzt.

    Daher sollen Schweizer Banknoten ab der 6. Serie unbegrenzt umgetauscht werden können. Diese wurde ab 1976 in Umlauf gebracht. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über 1 Milliarde Franken im Umlauf.

    Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) ist in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden.

    Die Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalitätsrisiko erhöhe, teilt der Bundesrat nicht. Die Regelung, dass die Noten sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel gälten, bleibe bestehen. Danach müssten die Noten an einem Schalter der SNB umgetauscht werden, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.

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