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Nidwaldner Regierung will Finanzausgleich für Gemeinden deckeln

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Nidwalden,

Der Kanton Nidwalden will sich beim innerkantonalen Finanzausgleich entlasten. Dafür soll eine Obergrenze von 18,5 Millionen Franken eingeführt werden. Wird diese überschritten, reduziert sich der Beitrag des Kantons.

Der Finanzausgleich wird heute vom Kanton und den finanzstarken Gemeinden Ennetbürgen, Hergiswil, Stans und Stansstad gestemmt. Er berechnet sich etwa aufgrund der Nettosteuererträge pro Einheit und wird an Gemeinden entrichtet, die eine vom Regierungsrat festgelegte Mindesteinwohnerzahl oder eine im Finanzausgleichsgesetz definierte Finanzkraft nicht erreichen.

Für das laufende Jahr hatte die Nidwaldner Regierung den Finanzausgleich auf 19,6 Millionen Franken festgelegt. Das Instrument bezweckt die gegenseitige Annäherung der Finanzkraft der Gemeinden, die Verminderung der Steuerfussunterschiede und den Ausgleich zu Gunsten überdurchschnittlich belasteter Gemeinden.

Neu sollen maximal 18,5 Millionen Franken an die Nehmergemeinden ausgezahlt werden. Würde der Beitrag aufgrund der Berechnungsgrundlagen höher ausfallen, zieht der Kanton diesen von seinem Teil ab.

Beiträge früher festlegen

Die Finanzausgleichsmittel verteilen sich auf vier Bereiche: Volksschule, Wohnbevölkerung, Lastenausgleich Naturereignisse und Finanzkraftausgleich. Neu soll die Berechnung des Normausgleichs Volksschule ohne Einbezug des Steuerertrages und der Finanzkraft erfolgen, weil ein Normausgleich unabhängig von den Erträgen sein soll, argumentiert die Regierung.

Symbolbild - Keystone
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Beiträge erhalten diejenigen Gemeinden, die einen überdurchschnittlichen Anteil an Schüler zu den Einwohnern haben. Zudem will die Regierung den Finanzausgleich neu bereits im Jahr vor den Ausgleichszahlungen festlegen. Damit könnten die Gemeinden bereits mit den definitiven Beträgen ihr Budget gestalten.

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Die zunehmende Finanzkraft des Kantons hat höhere Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zur Folge. Diese soll der Kanton weiterhin selber tragen. Dafür sucht die Nidwaldner Regierung beim innerkantonalen Finanzausgleich Entlastung und hat am Donnerstag eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. September.

-Mitteilung der SDA (mis)

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