Etappensieg für Stadt Thun im Streit um Hoffmatte

Keystone-SDA Regional
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Thun,

Die Stadt Thun hat im Streit um die Überbauung der Hoffmatte einen juristischen Etappensieg errungen. Die kantonale Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hat sämtliche Beschwerdepunkte gegen die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) abgewiesen.

Thun
Blick auf die Stadt Thun. - Keystone

Das teilte die Stadt Thun am Mittwoch mit. Nach ihren Angaben ziehen die Beschwerdeführer den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Die Stadt wird dort ein beschleunigtes Verfahren beantragen - «aus demokratiepolitischen Gründen», wie sie schreibt.

Ziel des Gemeinderats sei es, das Vorhaben auf dem ungenutzten Areal im Gwatt möglichst bald realisieren zu können. Schliesslich entspreche dies dem Wunsch der Stimmbevölkerung.

Das Volk hatte die Zonenplanänderung im Februar 2020 gutgeheissen. 62 Prozent der Stimmenden legten ein Ja in die Urne. Die Zone mit Planungspflicht schafft die Voraussetzung für eine Überbauung mit 180 Wohnungen, einem Alterspflegeheim, einer Kita und einem Quartierladen.

Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die neue Zone sowie die Überbauungsordnung. Das AGR wies zudem alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Die Beschwerdeführer zogen den Entscheid darauf an die Direktion für Inneres und Justiz weiter.

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