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Stäfa plant FFF-Kompensation für Sportzonenerweiterung

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Für den Bau eines zusätzlichen Fussballfelds sollen in Stäfa Fruchtfolgeflächen kompensiert werden. Der Gemeinderat beantragt dafür 900'000 Franken Kredit.

Stäfa Gemeinde
Das Gemeindehaus in Stäfa ZH an der Küste des Zürichsees. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, beantragte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, für den Erwerb von Rechten zur Kompensation der durch die Um- und Einzonung östlich der Sport- und Mehrzweckhalle Frohberg beanspruchten Fruchtfolgeflächen einen Verpflichtungskredit von 900'000 Franken zu bewilligen. Das Geschäft wurde durch die Gemeindeversammlung vom 5. bis 7. Mai 2025 vertagt.

Die Sportanlagen auf dem Frohberg sind heute Heimat für vier Vereine: den Fussballclub Stäfa, Handball Stäfa, den Schwingklub Zürichsee rechtes Ufer sowie den Tennisclub Frohberg. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der erhöhten Anforderungen im Nachwuchs- und Leistungssport sind die Anlagen seit längerer Zeit an der Belastungsgrenze, insbesondere die Fussballplätze stossen an ihre Kapazitätsgrenzen.

Das sportpolitische Programm des Gemeinderats sieht deshalb die Realisierung eines zusätzlichen Fussballfeldes für den Fussballclub Stäfa vor, um die zukünftige Entwicklung der Vereine und der Anlage zu sichern. Hierfür wurde im Rahmen der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung die bestehende Zone für öffentliche Bauten östlich der Sport- und Mehrzweckhalle erweitert.

Kompensation für überbaute Fruchtfolgeflächen

Das betroffene Gebiet umfasst Fruchtfolgeflächen (FFF), die zu den wertvollsten Ackerböden für die Landwirtschaft gehören. Auf kantonaler Ebene ist eine Mindestfläche dieser Flächen vor Überbauung zu schützen, um die langfristige Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten.

Wer Fruchtfolgeflächen überbaut, ist verpflichtet, eine gleichwertige Ersatzfläche zu schaffen beziehungsweise diese zu kompensieren. Dafür bestehen verschiedene Möglichkeiten.

Nach eingehender Prüfung gelangt der Gemeinderat zum Schluss, dass der Erwerb von FFF-Kompensationsrechten die sinnvollste Lösung darstellt. Dabei erwirbt die Gemeinde das Recht an bereits aufgewerteten FFF, wodurch die überbaute Fläche ersetzt wird. Solche Flächen werden von privaten Unternehmen «auf Vorrat» aufgewertet, indem sie landwirtschaftliche Böden erwerben und in FFF umwandeln.

Die Kosten für den Erwerb der erforderlichen Kompensationsrechte richten sich nach der beanspruchten Fläche und der Nutzungseignungsklasse der betroffenen Böden und belaufen sich auf 900'000 Franken. Gleichzeitig ist der Gemeinderat bestrebt, wenn möglich die kostengünstigere Variante der FFF-Kompensation über ein eigenes Bodenaufwertungskonzept umzusetzen.

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