Kanton St. Gallen: Fahrunfähig unterwegs

In der Zeit zwischen Freitag und Sonntagmorgen, 27. Juni, hat die Kantonspolizei St. Gallen 7 Verkehrsteilnehmer angehalten und zur Anzeige gebracht.

Alkoholkontrolle der Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

In der Zeit zwischen Freitag und Sonntagmorgen, 27. Juni, hat die Kantonspolizei St.Gallen 7 Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wegen Fahrunfähigkeit, Widerhandlung gegen das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitung oder alkoholisiert am Steuer angehalten und zur Anzeige gebracht.

– Freitag, 16:45 Uhr, Tübach, 36-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe angeordnet, ausländischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

– Freitag, 20:30 Uhr, Mels, 26-jähriger Autofahrer, Atemalkoholtest positiv, Fahrverbot für fünf Stunden ausgesprochen.

– Freitag, 20:32 Uhr, Zuzwil, 45-jähriger Autofahrer, Beweissichere Atemalkoholprobe positiv, Führerausweis abgenommen, zusätzlich Geschwindigkeitsüberschreitung, erlaubt 80 km/h, 110 km/ gemessen.

– Freitag, 22:56 Uhr, Au, 31-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe angeordnet, Fahrverbot für 24 Stunden ausgesprochen.

– Samstag, 22:00 Uhr, Grabs, 19-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe angeordnet, ausländischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

– Sonntag, 03:02 Uhr, Altstätten, 30-jähriger Autofahrer, Atemalkoholtest positiv, Fahrverbot für 7 Stunden ausgesprochen.

– Sonntag, 04:10 Uhr, Wil, 22-jähriger Autofahrer, Atemalkoholtest positiv, Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss, Fahrverbot für 5 Stunden ausgesprochen.

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