Veterinärdienst der Urkantone verlängert Vogelgrippe-Massnahmen

Der Veterinärdienst der Urkantone verlängert die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Die Massnahmen in den Kontroll- und Überwachungsgebieten gelten vorerst bis zum 15. März.

zugvögel
Zugvögel sind mögliche Überträger der Vogelgrippe H5N1. - AFP/Archiv

Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang des Vierwaldstätter- und des Zürichsees bleiben damit bestehen, wie das Laboratorium der Urkantone am Freitagabend mitteilte. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich Ende November 2021.

Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibe die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit weiterhin gross, begründet da Laboratorium der Urkantone die Verlängerung der Massnahmen.

In den Kontrollgebieten von einem Kilometer um die Gewässer darf Geflügel nur unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. In den Beobachtungsgebieten müssen verdächtige Symptome bei den Tieren sofort dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.

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