Obwalden entscheidet über das Kantonale Integrationsprogramm
Wie die Staatskanzlei Kanton Obwalden mitteilt, erarbeitet der Kanton das dritte Kantonale Integrationsprogramms, welches zwischen 2024 bis 2027 umgesetzt wird.

Die Integration von Zugewanderten aus EU/EFTA- und Drittstaaten ist eine Querschnitt- und Verbundaufgabe, bei der Bund, Kanton, Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen sowie die zugewanderte und einheimische Bevölkerung eng zusammenarbeiten.
Einen zentralen Beitrag leisten die Regelstrukturen des Bildungsbereichs wie Schule und Berufsbildung, der Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit.
Diese Regelstrukturen werden durch das dritte Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 3) in ihrer Integrationsarbeit ergänzt und unterstützt, das auf einer vierjährigen Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton basiert, welche auch die gemeinsame Finanzierung von Massnahmen zur Integration von Zugewanderten regelt.
Jährliche Beiträge stehen zur Verfügung
Basierend auf der Bevölkerungsgrösse stellt der Bund für die Integrationsmassnahmen der Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten, die im Kanton Obwalden leben, von 2024 bis 2027 jährlich Beiträge in der Höhe von 211'043 Franken zur Verfügung.
Dies unter der Bedingung, dass der Kanton und die Gemeinden gemeinsam denselben Betrag pro Jahr in die Integrationsförderung investieren.
Mit der Entwicklung des Kantonalen Integrationsprogramms werden die seit 2019 geltenden Bestimmungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) aufgenommen.
Diese legen verbindliche Integrationsziele fest, fordern eine Erhöhung der Eigenverantwortung und fördern eine aktivere Integration der Ausländer, die aus EU/EFTA- und Drittstaaten zuwandern.
Plan für zusätzliche Investitionen
Um diese Ziele erreichen zu können, sollen für das Kantonale Integrationsprogramm (KIP 3) die Ressourcen für die kantonale Integrationsförderung erhöht werden.
Diese zusätzlichen Investitionen in der sozialen Sicherung oder im Bildungswesen lohnen sich und zahlen sich langfristig auch aus ökonomischer Sicht aus.
Die Mittel werden in aufeinander abgestimmte Massnahmen investiert, die dazu beitragen, den Herausforderungen gerecht zu werden und das Zusammenleben und die Integration zu stärken.
Im Zentrum stehen Massnahmen zur Sprachförderung bei Erwachsenen und Kindern, die Unterstützung und Beratung von Familien mit Kleinkindern und die Förderung von jungen Erwachsenen, die eine Ausbildung absolvieren.
Gemeinden können ihren Beitrag leisten
Neu sollen Gemeinden und zivile Organisationen die Möglichkeit haben, eigene Projekte umzusetzen, um die Integration vor Ort lokal zu stärken.
Da das Kantonale Integrationsprogramm gemeinsam durch Bund, Kanton und Gemeinden finanziert wird, wurden die Gemeinden in die Planung der Massnahmen und die Finanzierung miteinbezogen.
Sie unterstützen die Weiterführung der Integrationsförderung im geplanten Umfang.