Auf Trottoirüberfahrten in Reinach haben Fussgänger Vortritt

Gemeinde Reinach BL
Gemeinde Reinach BL

Birseck,

Wer über eine Trottoirüberfahrt fährt, hat nie Vortritt.

Trottoirüberfahrten
Auf Trottoirüberfahrten haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt. - Gemeinde Reinach

Trottoirüberfahrten sind Trottoirs, die ohne Unterbrechung über eine einmündende Strasse durchgezogen sind und längs der Hauptfahrbahn verlaufen. Sie ist baulich mit einer Niveaudifferenz von der Strasse abgegrenzt.

Für Personen mit Fahr- oder Gehhilfen haben Trottoirüberfahrten den Vorteil, dass diese im Einmündungsbereich keinen Absatz überwinden müssen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben hier immer Vortritt.

Die Polizei Reinach führt derzeit eine Plakatkampagne zum Thema Trottoirüberfahrten durch, da viele Verkehrsteilnehmende nicht wissen, wie hier der Vortritt geregelt ist. Die Plakate sind punktuell an betreffenden Standorten aufgestellt.

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