Nebikon genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung 2021

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Region Reiden,

Wie die Gemeinde Nebikon berichtet, hat der Regierungsrat die Gesamtrevision mit einigen Anpassungen genehmigt.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

An der Gemeindeversammlung vom 24. August 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Nebikon eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese besteht aus den Zonenplänen «Siedlung» und «Landschaft» und dem Teilzonenplan «Gewässerraum» sowie dem Bau- und Zonenreglement (BZR).

Die Gesamtrevision betrifft hauptsächlich die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, wie etwa die Einführung der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen, sowie die Einführung des Gewässerraums auf dem ganzen Gemeindegebiet.

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision mit einigen Anpassungen genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen sind drei Arbeitszonen.

Der Gemeinderat wird das weitere Vorgehen beraten

Unter Gutheissung dreier Verwaltungsbeschwerden gegen die dazu getroffenen Beschlüsse der Gemeindeversammlung hat der Regierungsrat die Nutzungsplanung für diese drei Flächen aus formellen Gründen zur Überprüfung der zulässigen Nutzungsmöglichkeiten und Durchführung des Ortsplanungsverfahrens an die Gemeinde Nebikon zurückgewiesen. Der Gemeinderat berät demnächst über das weitere Vorgehen.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Nebikon die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen.

Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Nebikon ergänzt und publiziert.

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