Uznach lädt zur Mitwirkung zum Teilstrassenplan «Kapellstrasse» ein
Der Gemeinderat Uznach möchte die Kapellstrasse ausbauen und erweitern. Dazu wird die Bevölkerung zur Mitwirkung bis zum 14. Februar 2022 gebeten.

Für die Erschliessung der Kapelle St. Josef sowie mehrerer älteren Wohnbauten bis hin zum heutigen Grundstück Nr. 1233 wurde damals die Kapellstrasse als Gemeindestrasse dritte Klasse genehmigt und gebaut.
Die Kapellstrasse weist heute in einzelnen Aspekten einen nicht mehr zeitgemässen Standard auf. Sie ist sehr schmal, teilweise als Naturstrasse gebaut und ihr fehlen weitgehend Kreuzungs- und Wendemöglichkeiten. Die Verkehrssicherheit ist nur beschränkt gegeben.
Die bestehende Infrastruktur soll saniert und ausgebaut werden
Damit bauliche Erweiterungen entlang der Kapellstrasse möglich werden, ist im Rahmen des Strassenausbaus zur Sicherstellung der hinreichenden Erschliessung eine Teiländerung des Strassenplans angezeigt.
Die bestehende Infrastruktur soll aufgrund erhöhter Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strasse und Ausweichmöglichkeiten, der Schaffung von Wendemöglichkeit und zur Sicherung einer hinreichenden Erschliessung saniert und ausgebaut werden.
Der Gemeinderat hat diverse Optionen beurteilt
Diverse Ausbau- und Erweiterungsvarianten (Machbarkeitsstudien) wurden vom Gemeinderat vorgegeben und beurteilt sowie von den kantonalen Fachstellen vorgeprüft. Im Teilstrassenplan wird die Verbreiterung der Kapellstrasse (Gemeindestrasse dritte Klasse) zwischen der Bühlstrasse (Gemeindestrasse zweite Klasse) und dem Ende der Liegenschaft Nr. 1233 aufgezeigt.
Die Bereiche der Verbreiterung sind als dunkelgelbe Flächen erkennbar. Die hellgelbe Fläche zeigt den bisherigen Strassenverlauf der Kapellstrasse. Die gelb-schwarz schraffierten Flächen zeigen die aufzuhebenden Festlegungen auf.
Zudem werden zwei neue Ausweichstellen und eine Wendestelle geschaffen. Neu als Gemeindestrasse dritte Klasse klassiert wird nur eine Ausweichstelle. Weiter wird die Verbindung zwischen der Kapellstrasse und dem St. Josefweg hindernisfrei ausgebaut und als Gemeindeweg zweite Klasse klassiert.
Die Kosten trägt der Eigentümer des Grundstückes
Die Kosten der Planung und Erstellung gehen vollumfänglich zulasten der Eigentümer der Grundstücke Nrn. 231, 232 und 432. Die Strasse wird weiterhin als Gemeindestrasse dritte Klasse und der Weg als Gemeindeweg zweite Klasse geführt.
Die Bevölkerung wird zur Mitwirkung eingeladen
Da gemäss des Planungs- und Baugesetzes sowie des Raumplanungsgesetzes sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, sich mit dem Teilstrassenplan «Kapellstrasse (Nr. 3.07) - Ausbau und Teilstrassenplan St. Josefweg (Nr. 5.03) – Erweiterung» auseinanderzusetzen.
Die entsprechenden Berichte und Pläne sind auf der Gemeinde Homepage oder bei der Abteilung Hochbau einzusehen und bis spätestens 14. Februar 2022 (eingehend) schriftlich zu vernehmen.
Die Einwände aus der Bevölkerung werden in die Planung mit einbezogen
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird der Teilstrassenplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden.
Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage des Teilstrassenplans, erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.