Rapperswil-Jona: Meinung von Nein-Komitee wird nicht veröffentlicht

Wie die Stadt Rapperswil-Jona angibt, wird im Abstimmungsgutachten zum Parlament aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen keine Meinungsäusserung publiziert.

Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch

Das Vorgehen der Stadt basiert auf den geltenden rechtlichen Grundlagen. Die Stadtkanzlei hat dies dem Nein-Komitee auf Anfrage bereits wiederholt dargelegt.

Das Gemeindegesetz legt fest, dass den Stimmberechtigten vor jeder Abstimmung über eine Sachvorlage das Gutachten des Rates bekannt zu geben ist.

Ausschliesslich ein Initiativ- oder das Referendumskomitee kann für den erläuternden Bericht eine kurze und sachliche Stellungnahme verfassen.

Bei der Parlamentsvorlage handelt es sich aber um eine Sachvorlage des Stadtrats und nicht um eine Initiative oder ein Referendum.

Mangelnde rechtliche Grundlage

Würde die Stadt im Sinne einer Ausnahme eine Stellungnahme des Nein-Komitees zulassen, könnte dies aufgrund der mangelnden rechtlichen Grundlagen wiederum durch eine Abstimmungsbeschwerde beanstandet werden.

Der Stadtrat unterbreitet den Stimmberechtigten ein Abstimmungsgutachten, das einen Entscheid gestützt auf eine sachliche und umfassende Information ermöglicht.

Es basiert zudem weitgehend auf dem Gutachten der Bürgerversammlung vom 3. November 2022, welches zu keinen Beanstandungen Anlass gab.

Das Gebot der Sachlichkeit ist nach Auffassung der Stadt vollumfänglich erfüllt. Dies wurde dem Nein-Komitee auf Anfrage mitgeteilt.

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