Dietwil: Sommerzeit - Rücksicht auf geltende Ruhezeiten
Der Gemeinderat Dietwil fodert eine gemeinsame Rücksichtname, insbesondere von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Die schönen und warmen Sommerabende laden ein für ein gemütliches Zusammensein draussen auf Sitzplätzen und Balkonen. Schnell kann es dabei vergessen gehen, wie spät es in der Nacht ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stören kann. Es ist deshalb wichtig, dass auf die Nachbarn und die Umgebung Rücksicht genommen wird. Insbesondere ist gemäss geltendem Polizeireglement von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr jeglicher Lärm zu unterlassen, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte. Geringfügige, nicht erhebliche Störungen sind dabei jedoch zu dulden, denn es gibt keinen Anspruch auf absolute Ruhe. Dies setzt aber gegenseitigen Respekt und Toleranz aller Beteiligten voraus!
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in den Wohngebieten von 12:00 bis 13:00 Uhr und von 21:00 bis 06:00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z. B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) verboten ist. Ausgenommen sind Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Rücksichtnahme und das beidseitige Verständnis.