Die Hundetaxe ist in Sins fällig
Die Rechnung für die Hundetaxe wird im Mai 2022 zur Zahlung zugestellt und beträgt wie bisher 120 Franken pro Hund.

Gemäss Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen melden. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard.
Die Hundehalter werden gebeten die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten einzureichen. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, wird um entsprechende Meldung bis Ende April an die Einwohnerdienste und um Nachführung im Hunderegister Amicus gebeten.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2022 bis April 2023) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken pro Hund.