Taxifahrer erstochen - Täter während Raubüberfalls in Panik
Drei Männer haben sich am Mittwoch vor dem Kriminalgericht für einen Raubüberfall in Luzern verantworten müssen, der aus dem Ruder lief und in dessen Verlauf ein Taxifahrer erstochen wurde. Dem geständigen Hauptbeschuldigten droht eine lange Freiheitsstrafe. Strittig war, wie stark die Mitbeschuldigten am Raub beteiligt waren.

Am Prozess wurde gesagt, dass das vorliegende Verbrechen zeige, wohin es führen könne, wenn sich alles nur noch um Drogen drehe. Die drei Beschuldigten waren 2020 von Heroin und Kokain abhängig und hatte im März während des Lockdowns Mühe, sich Geld und Stoff zu beschaffen. Sie sollen in der Darstellung des Staatsanwalts deswegen gemeinsam einen Raubüberfall auf einen Taxichauffeur geplant haben.
Der Hauptbeschuldigte stellte sich nach eigenen Angaben für die Tat zur Verfügung. Er soll dafür von einem Mitbeschuldigten mit einem Messer und der Tatanweisung, er brauche nur das Messer zu zeigen und werde dann das Geld erhalten, ausgestattet worden sein.
Doch der Raub lief nicht so einfach ab wie geplant. Als der Hauptbeschuldigte dem ihm körperlich überlegenen Taxifahrer das Messer zeigte und Geld forderte, wehrte sich dieser mit einem Faustschlag und hielt die Hand des Täters fest. Dieser geriet nach eigenen Angaben in Panik und stach zu, laut Anklage 16 Mal. Der Chauffeur, ein 51-jähriger Russe, starb vor Ort. Er hinterliess eine Frau und vier Kinder.
Der Hauptbeschuldigte floh mit dem Portemonnaie vom Tatort bei der Jugendherberge. Er soll danach die Beute, rund 400 Franken, mit seinen beiden Kollegen geteilt haben, damit sie sich Drogen kaufen und Drogenschulden begleichen konnten. Die Kollegen sollen ihm geholfen haben, die blutverschmierten Kleider zu entsorgen.
Der Staatsanwalt stützte sich in seiner Anklage stark auf die Aussagen des Hauptbeschuldigten. Diese seien glaubhaft, detailreich und stimmig, zudem belaste der Beschuldigte mit seinen Aussagen sich selbst und nicht seine Kollegen.
Der Staatsanwalt attestierte dem Hauptbeschuldigten auch, echte Reue zu zeigen und «reinen Tisch» zu machen. Der 31-jährige Schweizer befindet sich im vorgezogenen Strafvollzug und ist drogenfrei. Nach dem Delikt sei für ihn klar gewesen, dass fertig sei mit Drogen, sagte der Hauptbeschuldigte vor dem Gericht.
Der Staatsanwalt beantragte für den mutmasslichen Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, dies wegen vorsätzlicher Tötung, Raubes, und weiterer Delikte. Der Verteidiger sah beim Tötungsdelikt aber nur Eventualvorsatz und forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren.
Sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, sagte der Anwalt. Der Chauffeur, ein «Hüne», habe sich gewehrt, es habe eine «schwere Auseinandersetzung» gegeben, dann sei es im Taxi zu «unkontrollierten Messerstichen» gekommen.
Strittiger als die Tat des Hauptbeschuldigten waren die Tatbeteiligungen der Mitangeklagten, denen der Staatsanwalt Mittäterschaft respektive Gehilfenschaft am Raubüberfall vorwarf. Er forderte für sie zwei Jahre unbedingt respektive acht Monate bedingt. Am Raub waren sie nicht direkt beteiligt.
Vor Gericht relativierten die Mitbeschuldigten ihre Beteiligung. Vom geplanten Raub hätten sie nichts gewusst, ihre finanzielle Not sei nicht sehr gross gewesen, erklärten sie bei der Befragung durch die drei Richterinnen.
Der der Mittäterschaft Beschuldigte sagte, er habe dem Hauptbeschuldigten das Messer Stunden vor der Tat gegeben. «Ich hatte Geld, ich hatte Stoff», sagte er. Sein Mandant sei nur der Gehilfenschaft schuldig zu sprechen, sagte sein Verteidiger, und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Der Verteidiger des dritten Beschuldigten forderte für seinen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf der Gehilfenschaft. Sein Mandant habe ein Einkommen und somit kein Interesse an einem Raub gehabt, sagte er, er sei den anderen nur nachgelaufen. Er sei einzig wegen Drogendelikten zu verurteilen und mit einer Busse von 100 Franken zu bestrafen.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.