Luzerner Kantonsgericht spricht Lido-Mitarbeiter frei

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Luzern,

Den Bademeister und den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG in Luzern trifft nach Ansicht des Kantonsgericht keine Schuld an einem Unfall im Jahr 2014.

SEE, BADEN, SEEBAD, HITZE, WETTER, SOMMER,
Badende suchen an diesem Hitzetag mit Temperaturen von ueber 30 Grad Abkuehlung im Strandbad Lido am Luganersee am Mittwoch. (Symbolbild) - keystone

Den Bademeister und den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG in Luzern trifft nach Ansicht des Kantonsgericht keine Schuld an einem Unfall im Jahr 2014, seit dem ein Badegast komplett gelähmt ist. Das Gericht hat die Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, wie es am Mittwoch mitteilte.

Die zweite Instanz bestätigte damit ein Urteil des Bezirksgerichts Luzern von 2019. Das Urteil wurde schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen.

Der Mann hatte sich am Pfingstmontag 2014 mit einem Sohn auf einem Badesteg befunden und war von diesem ins Wasser gegangen. Dabei brach er sich zwei Halswirbel und ist seither Tetraplegiker.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

kokain drogen werbung kritik
86 Interaktionen
Nach Aufschrei
WEURO 2025 Schweizer Nati
23 Interaktionen
EM-Ticker

MEHR AUS STADT LUZERN

Euro 2025 Niederländer Luzern
2 Interaktionen
8000 Oranjes
maxima
3 Interaktionen
Mit Tochter
Rehkitz
28 Interaktionen
Luzern
Porträtfoto Mann Brille
2 Interaktionen
Politik