Bezirk Küssnacht: Benützungs- und Gebührenreglement überarbeitet

Gemeinde Küssnacht
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Küssnacht,

Zum Start des neuen Schuljahres tritt das überarbeitete Benützungs- und Gebührenreglement in Kraft.

Küsnacht am Rigi
Blick von der Rigi auf die Seebodenalp und Küssnacht am Rigi am Vierwaldstaettersee. - Keystone

Das bestehende Benützungs- und Gebührenreglement für die ausserschulische Benützung von Hallen, Anlagen, Schulräumen, Einrichtungen und Unterkünften des Bezirks Küssnacht ist seit dem 1. Oktober 2011 gültig. Verschiedene Rückmeldungen von Nutzervereinen und wiederkehrende Unsicherheiten veranlassten das Ressort Infrastruktur, eine Überarbeitung des Reglements in die Wege zu leiten.

Die Sport- und Freizeitkommission wurde beauftragt, das bestehende Reglement zu überprüfen und einen Vorschlag auszuarbeiten. Bei der Überarbeitung wurden folgende Ziele berücksichtigt:

– Vereinfachung der Gebührenzusammenstellung

– Keine zusätzlichen Belastungen der Vereine

– Gebührenbefreiung für Anlässe, welcher der Küssnachter Jugend zugute kommen

– Moderate Gebührenanhebung für private Anlässe

– Festlegung von Mindestpreisen bei Reservierungen von kleinen Gruppen.

Das revidierte Benützungs- und Gebührenreglement tritt am 17. August 2020 zum Start des neuen Schuljahres in Kraft. Für Gesuche, welche vor diesem Datum eingereicht werden, gilt das bestehende Gebührenreglement.

Auf der Seite www.kuessnacht.ch/reservationen sind der aktuelle Belegungsplan, das Benützungs- und Gebührenreglement sowie die Benützungsordnung zu finden.

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