Eckpfeiler für Gemeindefusion von Bern und Ostermundigen stehen
Die Gemeindehochzeit von Bern und Ostermundigen nimmt konkrete Formen an: einen eigenen Gemeinderat oder eine Gemeinderätin werden die Mundiger nicht stellen können. Die Interessen des neuen Berner Ortsteils soll stattdessen eine integrationsbeauftragte Person vertreten.

Die Stelle ist als Übergangslösung befristet, wie die Stadt Bern am Freitag mitteilte. Die integrationsbeauftragte Person wird von den Ostermundiger Stimmberechtigten gewählt. Sie nimmt im Gemeinderat bei fusionsrelevanten Geschäften mit Antragsrecht Einsitz.
Der Gemeinderat soll auch nach der Fusion weiterhin aus fünf Mitgliedern bestehen. Geprüft und verworfen wurde in den Verhandlungen die Vergrösserung des Gemeinderats auf sieben Sitze.
Eine solche Aufstockung wäre aufgrund des Bevölkerungszuwachses durch die Fusion mit Ostermundigen nicht gerechtfertigt, heisst es dazu in der Mitteilung der Stadt Bern. Ausserdem wäre damit eine umfassende Direktionsreform nötig, was mit hohen Kosten und grossem Aufwand verbunden wäre.
Geprüft wurde ausserdem eine befristete Aufstockung des Gemeinderats durch einen Ostermundiger Sitz. Eine solche Lösung überzeuge demokratiepolitisch nicht, da sie zu parteipolitischen Verzerrungen im Gemeinderat führen und die übrigen Stadtteile benachteiligen würde, kommt die Stadt in ihrer Mitteilung zum Schluss.
Auch das Parlament, der Stadtrat, soll nach der Fusion unverändert 80 Mitglieder zählen. Möglich ist allerdings, dass der künftige Stadtrat in der ersten Legislatur nach der Fusion um acht Mundiger Sitze erweitert wird.
Der Gemeinderat der Stadt Bern will den Entscheid über diese beiden Varianten der Gemeinde Ostermundigen überlassen, da es sie wesentlich stärker betrifft als Bern.
Die Interessen des neuen Stadtteils sollen vorderhand eine öffentlich-rechtliche Kommission wahrnehmen, die mit dem Amt der integrationsbeauftragten Person verknüpft ist und über ein Budget verfügt.
Die Stadt Bern will in Zukunft das heutige Modell der Quartierorganisationen weiterentwickeln. In den Fusionsverhandlungen mit Ostermundigen wurde nun ein Modell gefunden, das der Reform nicht vorgreift.
Nach der Fusion unverändert bleiben Name und Wappen der Stadt und des Stadtteils Ostermundigen. Auch das Wahlverfahren wird nicht geändert. Für Wahlkreise – wie sie in der Schweiz nur die Stadt Zürich kennt – wäre Bern auch nach einer Fusion mit Ostermundigen zu klein, hält der Gemeinderat fest.
Diese Eckwerte hat der Stadtberner Gemeinderat in einem Zwischenbericht festgehalten, der im ersten Quartal 2022 vom Stadtparlament behandelt wird. In Ostermundigen wird der Grosse Gemeinderat im selben Zeitraum über eine analoge Vorlage befinden.
Bern hat nun etwas früher über das Vorhaben informiert, weil die Stadtratsgeschäfte einen längeren Vorlauf benötigen als die Geschäfte des Grossen Gemeinderats von Ostermundigen. Der Gemeinderat von Ostermundigen plant, seinen Beschluss im Verlauf des Monats Januar 2022 zuhanden der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 24. Februar zu fällen.
Parallel zu diesem aktuellen politischen Prozess laufen weitere Teilprojekte der Fusionsverhandlungen. Es geht dabei um die Aufgabenerfüllung von der Abfallentsorgung bis zum Schulwesen und um die Finanzen.
Der Fusionsvertrag und die entsprechend angepassten Reglemente gehen voraussichtlich im Sommer 2022 in die Konsultation und durchlaufen ab Herbst 2022 in beiden Gemeinden den parlamentarischen Prozess.
Am 18. Juni 2023 können sich die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden zur Fusion äussern. Bei einem Ja würden die beiden Gemeinden Anfang 2025 formell fusioniert.