Es gilt ein Fahrverbot in Huttwil auf Waldstrassen

Gemeinde Huttwil
Gemeinde Huttwil

Oberaargau,

Auch wenn die Waldstrassen in Huttwil nicht mit einem Fahrverbot signalisiert sind, gilt grundsätzlich ein Fahrverbot, ausgenommen sind Berechtigte.

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Mutter und Kind auf einem Waldspaziergang. (Symbolbild) - Keystone

Huttwil bietet eine Vielzahl von Naherholungsgebieten und ist deshalb für Ausflüge sehr beliebt. Leider werden die Waldstrassen immer wieder befahren, obwohl dies nur Berechtigten gestattet ist.

Das Fahrverbot entlastet die Natur und erhöht die Sicherheit der Spaziergänger und der Fahrradfahrer. Wer berechtigt ist, Waldstrassen zu befahren, ist in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung geregelt.

Auch wenn die Waldstrassen nicht mit Fahrverboten signalisiert sind, gilt grundsätzlich ein Fahrverbot (ausgenommen sind Berechtigte). Die Waldstrassen in Huttwil werden immer wieder befahren und Motofahrzeuge werden im Wald oder auf Grünflächen abgestellt.

Parkplätze beim Kiesplatz des ehemaligen Carbura – Areals

Deshalb hat die Kommission für öffentliche Sicherheit in Zusammenarbeit mit der Herdgemeinde Huttwil im letzten Jahr bereits Fahrverbote auf dem Huttwilberg signalisiert. Mittlerweile ist auch der Waldstrassenplan Huttwil – Süd in Rechtskraft erwachsen.

Deshalb hat die Kommission für öffentliche Sicherheit beschlossen, einige Waldstrassen im Gebiet Buebeglungge ebenfalls zu signalisieren. Die Bevölkerung wird gebeten, auf die Parkplätze beim Kiesplatz des ehemaligen Carbura – Areals oder Campus Perspektiven auszuweichen.

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