Freiburg: Aktion zum Nutzerverhalten von Elektro-Trottinetten

Am Montag wurde in Freiburg eine Aktion zum Verhalten von Elektro-Trottinetten-Lenkern durchgeführt. Es kam zu mehreren Anzeigen.

Kantonspolizei Freiburg
Ein Polizist der Kantonspolizei Freiburg. - Kantonspolizei Freiburg

Am Montag, zwischen 11 Uhr und 13 Uhr, wurde in der Stadt Freiburg eine Aktion durchgeführt, die auf das Verhalten der Nutzer von Elektro-Trottinetten abzielte. Bei dieser Aktion wurde festgestellt, dass die zirka zehn kontrollierten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Ausrüstung in Ordnung waren.

Dagegen wurden vier Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern mit einem Bussgeld belegt, weil sie auf dem Trottoir gefahren waren. Ein 14-jähriger Minderjähriger wird angezeigt, weil er ohne Führerschein auf dem Trottoir gefahren ist.

Elektro-Trottinett-Lenker müssen auf dem Radstreifen oder Fahrbahnrand fahren

Zur Erinnerung: Wie benutzt man ein Elektro-Trottinett im öffentlichen Raum richtig? Das Elektro-Trottinett ist dem Motorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen oder rechten Fahrbahnrand fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Tragen eines Helms wird empfohlen. Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer Beleuchtung an der Vorderseite obligatorisch.

Ab 14 Jahren darf mit einem Elektro-Trottinett gefahren werden

Welchen Führerschein muss man besitzen? Ein Führerschein der Kategorie M ist obligatorisch, 14 bis 16 Jahre. Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren mit diesem Gefährt verboten. Ab 16 Jahren ist der Führerschein nicht mehr erforderlich.

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