Arzneimittel: Grosspackungen können vorübergehend vergütet werden

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Bern,

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist. Bei rechtlich nicht zulässigen Abrechnungspraktiken der Krankenversicherer hat das BAG in der Vergangenheit vermehrt interveniert. Die Vergütung von nicht in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Packungen von Arzneimitteln ist rechtlich unzulässig. Deshalb hatte das BAG die Vergütung von Grosspackungen, die nicht in der SL aufgeführt sind, beanstandet. Diese Intervention hätte jedoch zu einer Kostensteigerung geführt, da diese bisher von den Krankenversicherern vergüteten Grosspackungen verglichen mit den in der SL aufgeführten kleineren Packungen zu niedrigeren Kosten führen. Das BAG toleriert deshalb in Übereinstimmung mit dem Anliegen der Spitäler, Apotheken, Pflegeheime und Krankenversicherer, dass diese Packungen von den Krankenversicherern entsprechend ihrer bisherigen Praxis bis zum 30. Juni 2020 weiterhin vergütet werden können.

Gespräche über eine definitive Lösung

Das BAG möchte die Grosspackungen bis zum 30. Juni 2020 in die SL aufnehmen und hat deswegen Vertreter der Pharmaindustrie, Apotheker, Versicherer und Spitäler zu Gesprächen eingeladen. Sie alle haben ihre Bereitschaft signalisiert, eine gemeinsame Lösung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu unterstützen. Das BAG wird deshalb nach Konsolidierung der fehlenden Grosspackungen die Pharmaunternehmen einladen, in einem vereinfachten Verfahren für die entsprechenden Packungen die Aufnahme in die SL zu beantragen. Die Krankenversicherer wurden vom BAG inzwischen entsprechend informiert. Aktuell befinden sich über 9000 Packungsgrössen auf der SL. Grundsätzlich dürfen nur diese von den Krankenkassen im Rahmen der OKP vergütet werden. Rund 500 Grosspackungen befinden sich derzeit nicht auf der SL. Das BAG geht aufgrund der Unterstützung und des Interesses der Pharmaindustrie davon aus, dass die entsprechenden Packungen bis zum 30. Juni 2020 in die Spezialitätenliste aufgenommen werden können, ohne dass Mehrkosten für die OKP entstehen.

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