Wie sich die Steuergesetzrevision auf Fislisbach auswirkt
Die am 15. Mai 2022 stattfindende Volksabstimmung zur Steuergesetzrevision bedeutet für die Gemeinde Fislisbach drei Prozent Steuerausfälle pro Jahr.

Am 15. Mai 2022 stimmen die Aargauer Stimmberechtigten über die Änderung des kantonalen Steuergesetzes ab. Die Steuergesetzrevision sieht vor, die natürlichen Personen und die juristischen Personen mit je einer Steuermassnahme zu entlasten. Bei den natürlichen Personen soll der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden.
Bei den juristischen Personen gehört der Kanton Aargau neben den Kantonen Zürich und Bern zu jenen Kantonen mit den höchsten Steuerbelastungen bei ertragsstarken Unternehmen. Diese Unternehmenssteuerbelastung soll mit dieser Steuergesetzrevision reduziert werden.
Steuerausfälle von drei Prozent pro Jahr
Die Abstimmungsvorlage zur Steuergesetzrevision verursacht gemäss den Berechnungen des Kantonalen Steueramtes für die Gemeinde Fislisbach einen wesentlich tieferen Steuerertrag. Die Mindereinnahmen belaufen sich auf über 284'000 Franken pro Jahr.
Der Gemeinderat rechnet nicht damit, dass diese Mindereinnahmen durch Zuwachs aus Steuererträgen von ertragsstarken Unternehmen, welche ihren Firmensitz nach Fislisbach verlegen, wettgemacht werden können.
Die mutmasslichen Mindereinnahmen belaufen sich auf knapp drei Steuerprozente, welche es entsprechend auszugleichen gilt. Als Folge werden die natürlichen Personen beziehungsweise Steuerzahler, welche die Einkommens- und Vermögenssteuern zu entrichten haben, schlussendlich finanziell mehr belastet.
Aus diesem Grund empfiehlt der Gemeinderat Fislisbach, die Abstimmungsunterlagen gut zu prüfen und die Folgen zu beachten. Im Falle einer Zustimmung zur kantonalen Abstimmungsvorlage muss auch die Bereitschaft für eine Steuerfusserhöhung in Betracht gezogen werden.